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| Hartmut Schauerte MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi |
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Die Bekämpfung der hohen Sockelarbeitslosigkeit in Deutschland ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Politik. Zwei Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt, nämlich die Geringqualifizierten und die Langzeit- arbeitslosen, stehen dabei im Zentrum aller Überlegungen. Denn sie profitieren nicht ohne weiteres von einer noch so guten Konjunkturerholung. Geringqualifizierte, also Menschen, die nicht über eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung verfügen und daher außerordentlich schwer zu vermitteln sind, machen rund die Hälfte aller Arbeitslosen aus. Um ihnen zu helfen, bedarf es einer Doppelstrategie. Der erste Teil besteht darin, einfache Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Sie sind zum Teil längst vorhanden, allerdings in der Schattenwirtschaft, und müssen wieder in den ersten Arbeitsmarkt überführt werden. Reguläre Arbeitsplätze werden aber nur dann geschaffen oder erhalten, wenn die Arbeitskosten nicht höher als die Produktivität sind. Gegen diese einfache Wahrheit haben wir jahrzehntelang verstoßen, etwa durch eine Tarifpolitik, die systematisch untere Lohngruppen überproportional erhöht oder gar ganz hat wegfallen lassen. Diese Tendenz gilt es umzukehren. Hinzukommen muss eine geringere Abgabenlast. Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf 4,5 Prozent zum 1.1.2007 ist ein erster Schritt in diese Richtung. Eine stärkere Absenkung, für die sich CDU und CSU angesichts der Nürnberger Überschüsse einsetzten, wäre noch besser.
Reichen bei produktivitätsorientierten Löhnen die dort erzielten Arbeitseinkommen zum Lebensunterhalt nicht aus, dann sollte der Staat einen Lohnzuschuss zahlen. Denn die zweite Säule der Strategie besteht darin, diese geringqualifizierten Arbeitslosen auf die geschaffenen Arbeitsplätze zu bringen. In den vergangenen Jahren haben wir alles getan, um das zu verhindern. Beispielsweise lag bei einem Verheirateten mit zwei Kindern die damalige Sozialhilfe einschließlich Wohngeld und sonstiger Zahlungen meist höher als das, was er auf dem ersten Arbeitsmarkt hätte verdienen können. Warum sollte man dann arbeiten gehen? Schlimmer noch: Wer trotzdem gearbeitet hat, dem wurde das erzielte Arbeitseinkommen bis auf einen Freibetrag voll angerechnet. Und kein Mensch arbeitet für einen Steuersatz von 100 Prozent. Deshalb war die Einführung des Arbeitslosengeld II trotz aller handwerklichen Fehler von der Zielsetzung her richtig. Darauf baut auch der aktuelle Vorschlag des Sachverständigenrats auf. Er will die bestehenden Instrumentarien noch anreizkompatibler machen, indem die Hinzuverdienstmöglichkeiten großzügiger gestaltet und gleichzeitig die regulären Zahlungen bei fehlender Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme strikt auf das verfassungsrechtlich gebotene sozio-ökonomische Existenzminimum gesenkt werden. Denn der arbeitende ALG-II-Empfänger muss sich besser stellen als der Nichtarbeitende. Und das Lohnabstandsgebot muss sicherstellen, dass regulär Beschäftigte mehr haben als staatlich bezuschusste. Wenn das Hartz-IV-Paket mit dieser Philosophie konsequent weiterentwickelt und reformiert wird, ist es nichts anderes als ein funktionierender Kombilohn.
Um der zweiten Problemgruppe zu helfen und Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, brauchen wir mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, also Regelungen, die es erlauben, dass Arbeitslose dieselben Chancen auf einen Arbeitsplatz bekommen wie die Arbeitsplatzbesitzer. Auch hier hat die Politik in der Vergangenheit Fehler gemacht, beispielsweise in Form des Kündigungsschutzes. Das Problem ist oft nicht einmal das Kündigungsschutzgesetz selbst, sondern seine Interpretation durch die Arbeitsgerichte. Das gilt auch für die Auslegung des Günstigkeitsprinzips, bei dem derzeit die Arbeitsplatzsicherheit nicht berücksichtigt werden darf. Zur Lockerung des Arbeitsrechts ist unser Koalitionspartner SPD bislang nicht bereit. Deshalb wird ein Teil der Probleme auf dem Arbeitsmarkt vorerst leider ungelöst bleiben. Umso wichtiger ist es, bei den laufenden Überlegungen zur Reform des Niedriglohnsektors einige ordnungspolitische Grundsätze strikt zu beachten: Notwendig ist vor allem die Einbettung in ein schlüssiges Gesamtkonzept. Ohne Strukturreformen verpufft jedes noch so gute Kombilohn-Modell. Wir brauchen nicht eine weitere, x-te arbeitsmarktpolitische Maßnahme, sondern eine Straffung des bestehenden, unübersichtlichen Instrumentariums. Was teuer und wirkungslos ist, gehört abgeschafft. Es sollte das Motto gelten: weniger ist mehr. Staatliche Zuschüsse müssen zudem in jedem Fall an die individuelle Hilfsbedürftigkeit gekoppelt werden. Ziel muss immer ihre Überwindung und darf nicht die Einrichtung in der staatlichen Fürsorge sein. Auf keinem Fall sollte es unter dem Etikett „Kombilohn“ flächendeckende Subventionen an Arbeitgeber geben. Sie führen lediglich zu mitunter massiven Mitnahme- und Drehtüreffekten, kosten viel Geld, aber schaffen keine neue Beschäftigung. Und wir brauchen eine bessere Abstimmung von Transfer- und Steuersystem. Denn es ist widersinnig, von einem geringen Einkommen erst Steuern einzubehalten, dann aber wegen Bedürftigkeit derselben Person aus Steuermitteln wieder aufstockende staatliche Zuschüsse auszuzahlen. Fatal ist, dass Kombieinkommen öffentlich zunehmend im Zusammenhang mit Mindestlöhnen diskutiert werden. Denn beide Ansätze verhalten sich zueinander wie Feuer und Wasser. Die Idee, mit Kombilöhnen mehr Beschäftigung bei einfachen Tätigkeiten zu entfalten, setzt denknotwendig niedrige Löhne voraus. Mindestlöhne hingegen würden eine produktivitätsorientierte Entlohnung verhindern, den Arbeitsmarkt noch stärker regulieren, so Langzeitarbeitslosigkeit weiter zementieren und noch mehr Menschen mit geringer Qualifikation dauerhaft vom Arbeitsmarkt aussperren. Das Gegenteil sollte erreicht werden.
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